Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er verwaltet deren Vermögen. Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Der Kirchenvorstand ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben.

Insbesondere hat der Kirchenvorstand

  • den Haushaltsplan festzustellen und für die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen
  • die Jahresrechnung zu prüfen und festzustellen
  • das Vermögensverzeichnis zu führen
  • den Rendanten zu wählen, sofern nicht der Bischof diesen ernennt, und über die Entlastung des Rendanten zu entscheiden.

Die allgemeinen Bestimmungen und Aufgaben der Kirchenvorstände ist in der Geschäftsanweisung für Kirchenvorstände (GAKi) in der Diözese Hildesheim geregelt.

Der Kirchenvorstand ist ein gewähltes Gremium. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre.

Dem Kirchenvorstand gehören seit der Wahl im November 2022 folgende Personen an:

  • Pfarrer Guido Busche als Leiter der Pfarrgmeinde St. Michael, Vorsitzender
  • Johannes Thierjung, stellvertretender Vorsitzender
  • Gabriele Mazarin, Protokollführerin
  • Günter Brodowski, Rendant und Vertreter des KV im PGR
  • Claudia Lidl
  • Otto Hechinger
  • Hans-Jürgen  Lang
  • Thomas Schoppa, Vertreter des PGR im KV

Zum Verantwortungsbereich des Kirchenvorstandes von St. Michael gehört die Kindertagesstätte St. Michael.

Der Kirchenvorstand trifft sich regelmäßig monatlich an jedem 3. Donnerstag zu seinen Sitzungen.